Jetzt geht es los mit dem Waffenpaß für Jäger!

Jetzt geht es los mit dem Waffenpaß für Jäger!

Eine Angelegenheit, die schon lange kocht. Seit 2000 „gehört“ das Innenministerium der ÖVP und seit 2000 ist es für uns Jäger immer schlechter geworden. Jetzt kriegen wir Jäger überhaupt keinen Waffenpaß mehr, was früher (zur Zeit Schlögls etwa) überhaupt kein Problem gewesen ist.

Aber: die ÖVP wollte nicht und besonders schlecht war es unter der Innenministerin Mikl-Leitner, die überhaupt kein Verständnis für die Jäger gezeigt hat. Jetzt will sie aber in NÖ auch die Stimmen der Jäger bekommen und vielleicht kriegt sie von manchen auch einige. Die anderen sollte sich aber daran erinnern wie es bisher gewesen ist. Die „Jägerpartei ÖVP“ hat nämlich für uns Jäger überhaupt nichts gemacht.

Jetzt aber geht es aus einem anderen Ton und die FPÖ macht etwas. Hier deren Aussendung, die man sich wirklich zu Gemüte führen sollte – bevor man zur Wahl in NÖ geht.

FPÖ-Politiker brachten wichtige Anliegen der Jägerschaft beim Innenminister vor

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und der Kärntner FPÖ-Landesrat Gernot Darmann trugen am 23. Jänner wichtige Anliegen der Jägerschaft an den neuen Innenminister Herbert Kickl heran. Konkret geht es um die Ausstellung von Waffenpässe für Jäger sowie um die Möglichkeit der Verwendung von Schalldämpfern für alle Jäger. Kickl versprach, eine Umsetzung dieser Wünsche im Rahmen der bevorstehenden Novelle des Waffengesetzes zu prüfen.

In den §§ 21 und 22 des Waffengesetzes sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Jäger einen Waffenpass für Waffen der Kategorie B (also Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) zu erhalten hat. Wird der Bedarf nachgewiesen, hat die Behörde einen Waffenpass auszustellen. Die Tatsache, dass ein Jäger einen Bedarf hat und diesen auch nachweisen kann, ist unstrittig. Jedoch werden auf Basis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 21. Jänner 2015 derzeit von den Waffenbehörden keine Waffenpässe an Jäger – mit Ausnahme der Jagdschutzorgane – ausgestellt. Dies sorgt schon seit längerem für Aufregung innerhalb der Jägerschaft.

Gernot Darmann hat in dieser Angelegenheit bereits am 18.9.2015 eine Parlamentarische Petition vorgelegt. „Hier liegt de facto eine Gesetzesänderung im Verwaltungswege vor. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht zu akzeptieren. Es wäre daher nötig, den Willen des Gesetzgebers zu konkretisieren, sodass Waffenpässe für Jäger – wie es der Absicht des Gesetzgebers entsprach – auch wieder ausgestellt werden.“

Ein weiteres Problem stellt § 17 Abs. 3a des Waffengesetzes in Bezug auf die Verwendung von Schalldämpfern dar. Mit dieser Änderung im Waffengesetz ist es Forstbetrieben nunmehr möglich, für jagdausübungsberechtigte Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Förster, Aufsichtsjäger, etc.), ein Ansuchen an die Waffenbehörde zur Verwendung von Schallmodulatoren, aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Arbeitnehmer, zu stellen. Die Verwendung eines Schallmodulators für alle Jäger ist allerdings derzeit noch nicht möglich. Im Waffengesetz wäre nämlich dafür erst vorzusehen, dass jeder (aktive) Jäger, der auch nachweislich die Jagd ausübt, an die Waffenbehörde aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag zur Verwendung von Schallmodulatoren im Hinblick auf den verpflichtenden Abschuss von Wild stellen kann. „Vor dem Hintergrund, dass ein Jäger dieses Recht bereits erfolgreich beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingeklagt hat, erscheint eine Änderung hier sinnvoll und geboten“, so FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz.

Innenminister Herbert Kickl versprach, die Anliegen im Sinne der Jägerschaft zu prüfen. Gelegenheit zur Umsetzung gäbe es im Rahmen der bevorstehenden Waffengesetznovelle, die ohnehin aufgrund der verpflichtenden Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nötig ist.

„Prüfen“ heißt aber beim Kickl wahrscheinlich nicht so wie es bei der ÖVP immer geheißen hat: „Auf die lange Bank schieben und die Leute deppert sterben lassen“ sondern ich glaube, daß jetzt wirklich was passiert.

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