Der administrative Kampf gegen die Waffenbesitzkarte
Im § 20 Abs. 1 des Waffengesetzes steht:
„Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schußwaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.“
Das ist klar und eindeutig. „Die Behörde hat“ heißt, die Behörde muß. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Sind die Voraussetzungen erfüllt (EWR-Bürger, Lebensjahr, Verläßlichkeit, Rechtfertigung, dann auch noch Jagdkarte oder Psychotest und Waffenführerschein), dann muß die Behörde ausstellen. Da führt kein Weg vorbei.
Keine Tricks möglich. Oder doch?
Diese Bestimmung ist vielen unserer Sicherheitspolitiker ein Dorn im Auge. Die Behörde muß, man stelle sich das vor! Der Bürger beantragt, erfüllt objektive Voraussetzungen und die Behörde muß dann entsprechend handeln und die Genehmigung für eine Waffe herausrücken. Die Behörde als Diener des Volkes. Diese Vorstellung ist manchen Beamtengehirnen zuwider. Und so wird nach Auswegen gesucht, damit man nicht so muß wie die Bürger wollen.
Der erste Ansatz ist die Rechtfertigung. Nach den Bestimmungen des Gesetzes ist die Rechtfertigung dann erbracht, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er die Schußwaffe zur Selbstverteidigung bereithalten will. „Glaubhaft machen“ ist die gelindeste Form des Vorbringens. Man muß nur diese Begründung behaupten, das hat dann der Beamte zu glauben. Er muß es glauben, wenn die Behauptung nicht gänzlich abwegig oder denkunmöglich ist.
Manche Behörden akzeptieren das aber nicht und wollen es nicht akzeptieren. So wird beispielsweise verlangt, man möge eine Gefährdung dartun, also eine mögliche Gefährdungssituation schildern. Das hält natürlich nicht, das ist gegen das Gesetz und kann im Rechtsmittelverfahren erfolgreich bekämpft werden. Aber einige Antragsteller lassen sich dadurch einschüchtern und ziehen ihren Antrag zurück oder stellen ihn gleich gar nicht. Und das ist schließlich der Zweck der Übung. Die Bürokratie hätte dann wieder einmal über die Bürgerrechte gesiegt.
Zweiter Ansatz: die Verläßlichkeit. Wer den Psychotest macht und sonst nichts angestellt hat, ist verläßlich. Punkt. Einigen Waffenbehörden ist das nicht genug. Sie schicken die Antragsteller noch dazu zum Amtsarzt. Grundlos und ohne gesetzliche Deckung. Sogar das BMI ist dieser Ansicht und erachtet diese Praxis als gesetzwidrig. Dennoch stört das manche Behörden nicht. Sie machen es weiter und bekommen auch Nachahmer. Ging das zuerst einmal von Vorarlberg aus (wer regiert denn dort?) versuchen auch andere Waffenbehörden Bewerber damit abzuschrecken. Schlechtes Beispiel verdirbt die Sitten. Aber dagegen kann man sich wehren und man sollte das auch tun. Sonst steht es eines Tages im Gesetz oder in einer Verordnung.
Dritter Ansatz: die Anzahl der Waffen. Wer eine WBK ausgestellt erhält, dem stehen zwei Kat. B-Waffen zu. Auch das steht im Gesetz. Auch hier versuchen einige Behörden die Leute auf eine Waffe zu beschränken und die zweite nicht zu genehmigen. Auch das widerspricht dem Gesetz und man kann das erfolgreich bekämpfen. Sollte man immer tun.
Zusammenfassung:
Hier ist das Gesetz auf der Seite der Bürger. Die Bestimmungen sind klar und deutlich und lassen kein Ermessen zu. Man sieht aber, daß manche (nicht alle) Waffenbehörden alles versuchen, damit auch bei eindeutiger gesetzlicher Lage dem Bürger Rechte vorenthalten werden. Wer das macht, ist ein schlechter Beamter und steht an der Schwelle des Amtsmißbrauches, wenn er sie nicht schon überschritten hat. Interessant, daß viele dieser Aktionen von einem Bundesland ausgehen, das schon immer von der ÖVP regiert wird. Traurig.
Man darf sich nichts gefallen lassen. Die IWÖ hat hier mit ihrer Rechtsschutzversicherung schon recht schöne Erfolge erzielt. Der Lernerfolg bei manchen Beamten hält sich aber leider in Grenzen.
Fortsetzung in den nächsten Querschüssen mit dem Thema:
Die leidige Stückzahlbeschränkung
Kommentare
Hier hat die vorgesetzte Dienststelle eingegriffen und ein Abwimmeln verhindert. Wenn mein Mann das vorher nicht mit dem Administrationsbüro abgesprochen hätte ...
Wahltag ist Zahltag!
Das ist ein Irrtum! Die weitgehende Abschaffung der Pragmatisierung mit anschließender Definitivstellung war keinesfalls gut gemeint, sondern, im Gegenteil, eine gezielte, fiese Aktion der (blauen!) Politik, um sich Beamte, auch oder gerade wenn sie korrekt und politisch unbeeinflußt ihre Dienstpflichten erfüllt hatten, vom Halse zu schaffen. Beamte unterliegen einem eigenen über die gesamte Lebenszeit reichenden Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, unterliegen während ihres aktiven Dienstverhältnisses einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht, einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht, was bedeutet, dass Beamte sowohl straf- und/oder verwaltungsrechtlich und gleichzeitig diesziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies trifft auch auf Beamte im Ruhestand zu! Beamte können zwar nicht gekündigt im Sinne des ASVG werden, sind jedoch sehr wohl ex lege zu entlassen, sollten sie rechtskräftig zu einer wenn auch bedingten Gerichtsstrafe verurteilt werden, die 1 Jahr übersteigt. Mit der Entlassung verfallen alle (u. a. Pensions-)Rechte aus dem Dienstverhältnis.
Das mit den befristeten Beschäftigungsverhältnissen trägt aber noch weitere, grausigere Blüten, insofern es beim Bundesheer Einzug gehalten hat!!!
Da heißt es: 3 Jahre darfst dein Leben riskieren, danach sind wir aber nicht zutiefst dankbar, sondern dann darfst an die Supermarktkasse zusammen mit Özül und Fatima...
Der u.a. verantworliche erste Zivi des Staates darf bei der Jugendolympiade Ibk zahlreiche Staatsgäste begrüßen - ob das dem Ansehen Österreichs zugute kommt...!?
@ Schraberger
Erstens bezog ich den "Anstoß" auf den Querschuss, in welchem der PT. nicht näher beleuchtet ward.
Zweitens ging zumindest das Gerücht um - ich suchte hier also vielmehr Bestätigung, als es als Gewissheit vorzubringen - dass dank der Willkür eben auch der "normale Mensch" nicht davor gefeit sei an besagtem Test zu scheitern!
@ pflicht(t)felD
Verschreien Sie´s nicht, sonst kommt umgehend eine EU-Verordnung, dass selbst private Schießstände behindertengerecht sein müssen!
@ Waldmensch
Sehr weise Worte!
Analog zu den zuvielen Psychos..., haben wir diesen Umstand den zuvielen Jus-Studenten, sowie dem Einfluss der USA zu verdanken!
Da haben die Behördenvertreter natürlich Angst, dass jemand sie für den rechtswidrigen Einsatz einer genehmigten Schusswaffe verantwortlich macht.
Kommt zwar kaum vor, wird aber umso intensiver beklagt.
"Zu viele Beamte in leitender Position, die ihren Posten "geerbt" haben und den guten Leuten im Staatsdienst und den Bürgern das Leben schwer machen."
Das stimmt so nicht. Leitende Positionen im Öffentlichen Dienst werden seit schwarz-blau nach oftmals auf die gewünschte Person hingebogener Ausschreibung (siehe Bestellung durch Darabos!) nur mehr auf 5 Jahre vergeben. Das bedeutet, dass z. B. ein in unserem Sinn korrekter Beamter oder Vetragsbediensteter durch den Dienstgeber=Politiker erpressbar geworden ist, da er ja, um eventuell wiederbestellt werden zu können, Gesetze und Verordnungen in dessen Sinne zu vollziehen hat. Was das bedeutet, sehen wir bei der Vollziehung des WG. Bei auf Dauer bestellten, insbesondere definitiv gestellten Beamten, war dies jedoch nicht so leicht möglich. Da nur mehr die wenigsten Öffentlich Bediensteten Beamte, sondern ASSVG-Vertragsbedienstete sind, ist der politischen Einflußnahme Tür und Tor geöffnet worden. Natürlich hatte (und hat) es unter den (politisierten) Beamten auch immer Personen gegeben, die Gesetze und Verordnungen in ihrem Sinn vollzogen hatten. Das jetzige System der Zeitbestellungen und vor allem der leicht versetz- und kündbaren Vertragsbediensten ist jedoch als bewußt gewollte Abkehr vom politisch unbeeinflussbaren korrekten Beamtentum zu werten.
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