Vom Umgang mit gefährlichen Gegenständen
Was ist so ein „gefährlicher Gegenstand“ ist, das kommt auf die Kultur, auf die Gesellschaft an. Es gibt hier ganz entscheidende, historische und auch gesetzlich gewachsene Unterschiede.
Ganz besonders deutlich wird das, wenn man die gesetzliche Situation in den USA und in Europa betrachtet. Dort - ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf den Besitz und das Tragen von Waffen aller Art, also eine freie Gesellschaft - hier in Europa ständig wechselnde und immer mehr verschärfende Bestimmungen und Einschränkungen des privaten Waffenbesitzes.
Die Frage der Gefährlichkeit eines Gegenstandes, einer Waffe stellt sich nicht. Denn was ist schon „gefährlich“? Eine Waffe? Wohl nicht. Mit allem, mit jedem Werkzeug kann man einen Menschen umbringen. Wir sehen das täglich, die Mohammedaner machen uns das ständig vor. Vorläufig noch ganz ohne Schußwaffen. Kann aber noch kommen. Charlie Hebdo und Bataclan haben das deutlich gezeigt. Und die Beschaffung von solchen Schußwaffen (die meistens streng verbotene Kriegswaffen sind) ist auch in unseren Ländern mit vermeintlich so strengen Waffengesetzen noch nie ein Problem gewesen. Seit wann kümmert einen Mörder ein Waffengesetz? Seit wann werden sogenannte „Einreisende“ kontrolliert? Die kommen doch wann sie wollen. Kontrolliert wird ja keiner.
Also - wie das jeweilige Gesetz mit der „Gefährlichkeit“ eines Gegenstandes umgeht, ist oft recht seltsam und kann nicht nachvollzogen werden.
So darf man etwa ganz ohne Genehmigung und ganz ohne Prüfung ein Auto mit ein paar hundert PS und einer Höchstgeschwindigkeit um die 300 St/Km kaufen- wenn man das Geld dazu hat. Fahren darf man zwar nicht damit, soferne man keinen Führerschein besitzt, aber in die Garage stellen darf man das wohl, man muß ja nicht einmal großjährig sein. Und wer fahren will, fährt auch ohne Führerschein. Da stört sich keiner daran.
Anders bei den Schußwaffen. Hier in Österreich ist das so:
Unter 18 Jahren (die Großjährigkeit - man versteht) geht da nichts. Und bei Waffen der Kat B muß man sogar 21 sein und entweder eine Jagdkarte haben oder einen Psychotest machen und einen Waffenführerschein obendrein.
Trotzdem: In Österreich ist das immer noch recht liberal. Wer die Voraussetzungen wie oben geschildert, erbringt und noch dazu erklärt, die gewünschte Waffe für Zwecke der Selbstverteidigung „bereithalten“ zu wollen, der hat ein Recht darauf, eine solche Waffe zu erwerben. Die Deutschen beneiden uns bis heute um dieses Recht, das bis heute niemand anzutasten gewagt hat. Bei den deutschen Trotteln gibt es ja das nicht. Selber schuld.
Allerdings: Besitzen und „haben“ allein hilft noch nicht besonders viel. Wehren darf man sich mit dieser Waffe daher nur in den eigenen vier Wänden oder auf seinem „umfriedeten“ Grundstück. Das kann ausreichen, wenn der Einbrecher kommt, aber der muß erst ins Haus kommen.
Zum „Führen“ (wie das Bei-Sich-Haben einer solchen Verteidigungswaffe bei uns heißt) reicht das aber nicht. Denn dafür braucht man einen sogenannten „Waffenpaß“, den man aber derzeit bei uns nicht mehr bekommt. Man versuche das einmal - viel Vergnügen dabei!
Über diesen Waffenpaß ist von mir schon sehr viel geschrieben worden, ich kann mir das daher ersparen. Hier regiert die sogenannte „Verwaltungspraxis“ und die ist immer bürgerfeindlicher und lebensfremder geworden. Was im Gesetz steht, ist den Behörden egal - kein Waffenpaß heißt die Parole, ausgegeben von Waffenbehörden, die sich vor der eigenen Courage mehr fürchten als vor dem mohammedanischen Kopfabschneider in der Kirche.
Tatsache ist, daß der § 22 Abs. 2, Ziffer 1 in der Praxis nicht mehr existiert. Die Berufung auf die dort enthaltenen Bestimmungen und auf den darin enthaltenen Bedarf wird von den Waffenbehörden nicht mehr zur Kenntnis genommen. Diese Bestimmung scheint einfach nicht mehr zu existieren und daher gibt es auch keinen Waffenpaß für „normale“ Menschen mehr. Nicht für Ärzte, nicht für Apotheker, nicht für Juristen, also Anwälte oder Richter. Die sollen alle bleiben, wo sie sind, die sollen auf den Staat vertrauen, daß er sie schützt. Selber schützen geht nicht, so will es unsere Behörde. Und ein Recht auf Schutz durch die zuständige Behörde gibt es nicht. Höchstens für hysterische Ministerinnen. So schaut‘s aus!
Nur die Jäger haben so etwas wie eine Alibi-Bestimmung erhalten, über die sie sich freuen, solange sie dumm genug sind, zu begreifen, was „rechtmäßige und tatsächliche Ausübung der Jagd“ in der Behördenpraxis wirklich bedeutet.
Liebe Freunde, das alles muß ein Ende haben. Diese Behördenwillkür, diese Verarschung der schutzsuchenden Bevölkerung, dieses Hohnlachen über die berechtigten Ängste der eigenen, der Staatsmacht blind vertrauenden Bürger, all das muß endlich ein Ende haben.
Die Bestimmungen über den Waffenpaß sind daher ersatzlos zu streichen. Wir wollen nicht mehr von der Gnade der ärmelschonertragenden Bürokraten abhängig sein.
Jeder, der das Recht besitzt, eine Waffe der Kat. B zu erwerben, der sich den Mühen des Psychotests, des Waffenführerscheins oder der Jagdprüfung unterzogen hat und daher eine WBK bekommen darf, darf die damit verbundene Waffe auch führen. Ganz einfach. Am Gesetz müßte dann gar nicht viel geändert werden. Geht leicht, meine Herrschaften!
Wer dazu Fragen hat, soll sich bei mir melden!
Kommentare
Das Verbot jedweden Handwerks, wo täglich mit gefährlichen Gegenständen herum hantiert wird, ist daher längst überfällig. Hier besteht gleichwohl dringender soz. Handlungsbedarf!!!
Ja, da git's bereits Beispiele!
Auch ein Polizist der uns beschützt kann zum Täter werden.
Siehe Meldungen von ZARA und dem Kardinal.Nur mit Liebe gegenüber seinen Mördern,kann man Frieden schaffen.
Der Bürger hat von oben verordnet und durchgesetzt IMMER wehrloses Opfer außerhalb seines Wohnbereichs zu sein!
Und wer sich den Kosten und Aufwand antut, Kurse und/oder Kampfsport, und/oder Schiesssport antut, Jagdgesetze und Notwehrrecht, Forstrecht, Fischereirecht, regelmäßig übt trainiert, Sicherheitskurse, Konfliktvermeidungskurse, oder sonst wie mit der Materie sich laufend auseinandersetzt, sich weiterbildet, auch der muss im Notfall mittelloses Opfer sein und kann sich bestenfalls auf seine Beine und Füße zum Rennen verlassen! Aber einen Waffenpass bekommt der nicht! Sei ein Opfer, Du Opfer unserer Gesetzgebung und Verordnungsdiktatur!
Wenn es nicht einmal die"Überwacher"Begreifen!!!!!
Oder dürfen sie nicht?
https://www.krone.at/2271288
Waffen, ja die sind durch Berieselungseffekte aus Film und Theater (dort benutzt ja meist der Bösewicht solche), oder wohl meist durch die Verteufelungen in den Tagesmedien, das Böse an sich. Die Wählermasse kennt Waffen ja nur vom Hörensagen - eben, weil die so restriktiv von den Behörden behandelt werden. Und etwas Unbekanntes kann ganz leicht verteufelt werden. Die "Mechanik" ist immer dieselbe (CoVD!) und für unsere Regierenden bedeutet das: mission accomplished.
Es zählt immer noch der Wille zur Tat, die Waffe ist nur ein Werkzeug und das findet sich, wenn der Wille da!
Aber das WOLLEN viele nicht begreifen!
Das Auto ist eine fürchterliche Waffe - dagegen ist der Syrienkrieg eine Kuranstalt https://www.spiegel.de/politik/ausland/mehr-als-380-000-todesopfer-seit-beginn-des-syrienkonflikts-beobachtungsstelle-a-1303680.html
Trotzdem flüchtet kein Autofahrer an einen autofreien Ort: : https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_autofreier_Orte
Übrigens sind Kugelschreiber, Füllfedern ganz fürchterliche Waffen, besonders wenn sie Koranverse kalligraphieren - stechen kann man damit auch, vielleicht sollte man einen Füllfederpaß einführen - wird aber nichts bringen, wer schreibt heute schon noch mit edlen Schreibgeräten, ist auch nicht notwendig bei den wenigen noch lebenden Edelfedern!
Christian Ortner etwa: https://www.ortneronline.at/europa-kann-nicht-entscheiden-ob-es-krieg-gibt-sondern-nur-wann/
"Ich dich machen Krankenhaus" - das genügt heute.
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