Kriminalität
Anleitungen zur Notwehr
Anleitungen zur Notwehr
Rechtlich schaut es nicht besonders gut aus mit der Notwehr. Über die Situation in Österreich habe ich im vorigen Beitrag einiges geschrieben. Und über die Situation in unserem deutschen Nachbarland ist nichts zu schreiben. Dort geht nämlich gar nichts. Den sogenannten „Waffenschein“ (gleichzuhalten mit unserem Waffenpaß) kriegt man dort überhaupt nicht mehr. Politgünstlinge sind auch dort – wie auch bei uns – immer ausgenommen. Selbstverteidigung ist in unserem Nachbarland auch kein Grund für einen Waffenbesitz. Nur Jäger oder Sportschützen dürfen – andere nicht. Und auch für die geht das nur recht beschränkt. Aber Deutschland ist nicht nur waffenrechtlich, aber auch sonst ein sogenannter failed state. Hoffnungslos, denn es regieren dort die rot-grünen Nazis und der gleichfärbige Islam. Schon lange und ein Ende ist nicht in Sicht.
Notwehr ist abgeschafft
Notwehr ist abgeschafft
Tatsächlich. Wir haben die Notwehr in unserem Land ein paarmal garantiert. Einmal in der Verfassung (Grund- und Freiheitrechte, Recht auf Leben) dann im Strafgesetzbuch (§ 3 Notwehr) und schließlich auch im Waffengesetz (§§ 20, 21 und 22). Die Notwehr ist also dreifach abgesichert. Meint man. Zwar nicht so deutlich wie im Zweiten Verfassungszusatz der US-Verfassung, aber unbestreitbar, also dreifach garantiert.